Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen
Vollzug des Baugesetzbuches; Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Verbandsgemeinde Rheinauen; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 den Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Rheinauen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Planungsziel 2035 gefasst. Nun hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Planentwurf angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Neuaufstellung ist die Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldsee mit den Ortsgemeinden Waldsee und Otterstadt sowie den ehemals verbandsfreien Gemeinden Altrip und Neuhofen zum 01. Juli 2014 und die damit verbundene notwendige Anpassung und Abstimmung der gemeinsamen kommunalen Zielvorstellungen. Gemäß § 8 Abs. 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rheinauen vom 22. November 2013 hat die Verbandsgemeinde innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der Gebietsänderung einen Flächennutzungsplan aufzustellen.
Die Flächennutzungspläne der Gemeinde Altrip (2014), Neuhofen (1978) (Teiländerung Windkraft 2009 und DRK 2013) und der Verbandsgemeinde Waldsee (2001) (Teiländerung LEH 2013) gelten in deren Gebieten fort, bis der Flächennutzungsplan der neuen Verbandsgemeinde wirksam ist. Mit der Zusammenführung ist die Flächennutzungsplanung neu aufeinander abzustimmen und die künftige Entwicklung den aktuellen Trends und Prognosen anzupassen. Ebenso gilt es auch, die Bedarfsplanung der infrastrukturellen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Fusion zu überprüfen und ggf. anzupassen. Auch die städtebaulichen Entwicklungsziele der einzelnen Gemeinden sind neu aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln. Hinzu kommt, dass die bisherigen Einzeländerungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldsee und den verbandsfreien Gemeinden Altrip und Neuhofen in die Neuaufstellung zu integrieren sind. Neben dem planerischen Erfordernis spielen auch übergeordnete Planungen, gesetzliche Vorgaben sowie neue Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle. Hierzu zählen beispielsweise die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Rheinland-Pfalz IV (LEP IV), die Vorgaben der Regionalplanung, die Überprüfung der Wohnbauflächenpotenziale durch Raum+ oder die neue Novelle des Baugesetzbuches (BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamten Gemarkungsflächen der Gemeinde Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form der Offenlage findet statt von
Montag, den 02.05.2022,
bis einschließlich Freitag, den 03.06.2022
bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Fachbereich 4 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.
Ergänzend hierzu werden die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rheinauen bereitgestellt.
Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:
- Umweltbericht als Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes, Stadtplanung + Architektur Fischer vom 25.03.2022
- Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen, Baader Konzept GmbH vom 25.03.2022
- sowie folgende Unterlagen aus dem Bebauungsplanverfahren „Sportzentrum II“ der Gemeinde Neuhofen: Stellungnahme Nutzungskonflikt Sportzentrum II, Neuhofen, Baader Konzept GmbH vom 31.07.2020
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Fläche / Boden / Wasser
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Wasserbehörde, 02.06.2019
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, 19.11.2020
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz, 18.03.2019
Landesamt für Geologie und Bergbau, 18.02.2019
Verband Region Rhein-Neckar, 27.08.2019
Forstamt Pfälzer Rheinauen, 14.01.2019
Industrie- und Handelskammer Pfalz, 18.02.2019
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 22.03.2019
Landesbetrieb Mobilität Speyer, 13.02.2019/26.02.2019
NABU Ludwigshafen, 15.02.2019
Wasser- und Bodenverband zur Beregnung der Vorderpfalz, 18.02.2019
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
Niederschlagswasser, Hochwasser/Rheinniederung, Grundwasserschutz, Druckwasser, Grundwasserabsenkung, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Auffüllmaßnahmen, Beregnungsgebiet, Gewerbeflächen, Boden/Baugrund, Radonprognose, Flächenneuausweisung/Flächenverdichtung/Flächenverbrauch
Schutzgut Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, 19.11.2020
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz, 18.03.2019
Landesbetrieb Mobilität Speyer, 13.02.2019/26.02.2019
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
Regionaler Grünzug, Kompensationsmaßnahmen, Kompensationssuchräume
Schutzgut Gesundheit des Menschen und Bevölkerung
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Wasserbehörde,02.06.2019
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz, 18.03.2019
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 31.01.2019
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
Hochwasser/Rheinniederung, Hochwasserschutz, Immissionsschutz
Schutzgut Klima / Luft
Es wurden keine Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben.
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild und Erholung
Es wurden keine Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Es wurden keine Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben.
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Fläche / Boden / Wasser
Öffentlichkeit, C2, 18.02.2019
Öffentlichkeit C17, 12.02.2019
Öffentlichkeit C27, 17.01.2019
Öffentlichkeit, C29/C30, 23.01.2019
Öffentlichkeit, C11/C12/C13/C14, 17.02.2019
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
Flächenneuausweisungen/Flächenverbrauch
Schutzgut Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt
Öffentlichkeit C9/C11/C12, 17.02.2019
Öffentlichkeit, C16. 14.02.2019
Öffentlichkeit, C17, 12.02.2019
Öffentlichkeit, C20, 28.01.2019
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
Biotopvernetzung, Arten- und Biotopsschutz, Landschafts- und Naturschutz
Schutzgut Gesundheit des Menschen und Bevölkerung
Öffentlichkeit, C16, 14.02.2019
Öffentlichkeit, C17, 12.02.2019
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
Immissionsschutz, Lärmschutz
Schutzgut Klima / Luft
Es wurden keine Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben.
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild und Erholung
Es wurden keine Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben.
Waldsee, 29.03.2022
gez. Patrick Fassott
Bürgermeister